Für die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger/zur Heilerziehungspflegerin wird in der Regel eine mindestens einjährige Phase vorausgesetzt, in der der zukünftige Auszubildende Praxiserfahrungen erwirbt. Da die dreijährige berufsbegleitende Ausbildung zum Heilerziehungspfleger nur begrenzte Möglichkeiten der Sammlung von Berufserfahrung ermöglicht, ist diese mindestens ein Jahr währende Praxiszeit vor Beginn der Ausbildung sehr bedeutend und zu empfehlen. Insbesondere sehr junge Bewerber für die Ausbildung können von den Praxiserfahrungen profitieren.

Neben der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahrs oder eines Bundesfreiwilligendienstes ist die Durchführung eines Vorpraktikums eine Option zum Nachweis der erforderlichen Praxiserfahrungen.

Im Vorpraktikum arbeitet der/die Praktikant/in ganz regulär mit 35 Wochenstunden im Dienst mit, hat aber ein in Abgrenzung zur Hilfskraft reduziertes Aufgaben- und Verantwortungsspektrum. Einzeldienste werden nicht abverlangt, der/die Praktikant/in arbeitet unter Anleitung.

Die Vergütung liegt in der Regel bei 500.- € pro Monat.

Das Vorpraktikum kann nur von minderjährigen Personen absolviert werden.