DCV/KNA

Hier haben Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung die Möglichkeit, vorübergehend oder dauerhaft in einer Gastfamilie (Familie, Lebensgemeinschaft, oder Einzelperson) zu leben und in deren Alltag mit eingebunden zu werden. Somit wird den Menschen mit Behinderung (Gast) ein weitgehend selbständiges Leben außerhalb einer stationären Einrichtung ermöglicht. Die Aufgabe der Gastfamilie orientiert sich an der Idee der Laienhilfe.

Dabei erhalten die Gasteltern und der Gast Unterstützung durch das BWF-Team:

Weitere Informationen über die Möglichkeiten des Begleiteten Wohnens in Familien und den Weg, eine Gastfamilie zu werden, erhalten Sie in der OBA-Kontaktstelle der Stiftung Ecksberg, Münchener Str. 86, 84453 Mühldorf.

  • Vermittlung von Gast und Gastfamilie
  • Regelmäßige Treffen mit dem Gast und der Gastfamilie
  • Gastfamilien und Gast begleiten, beraten und unterstützen

Eine Familie (auch ehemalige Pflegefamilie), Lebensgemeinschaft oder eine Einzelperson (auch Geschwister) eignet sich als Gastfamilie, wenn

  • das Interesse an einer verantwortungsvollen, sozial herausfordernden Aufgabe besteht,
  • der Wille vorhanden ist, einen Menschen mit Behinderung in den eigenen Lebensalltag zu integrieren und ihn dabei zu unterstützen,
  • geeigneter Wohnraum (Zimmer, Einliegerwohnung) zur Verfügung steht

Eine pädagogische Ausbildung ist nicht Bedingung, pädagogisches Geschick und die Erfahrung im Umgang mit Menschen sind allerdings wünschenswert.

Die Arbeit als Gastfamilie wird vom Bezirk Oberbayern monatlich derzeit mit 650,00 Euro honoriert.

Aufwendungen für Miete und Verpflegung können der Gastfamilie auf Antrag erstattet werden.

Um das betreute Wohnen in Familien in Gang zu setzen, müssen verschiedene Vereinbarungen geschlossen und Anträge gestellt werden. Sofern der Gast kein eigenes Vermögen besitzt, muss er zur Übernahme der Kosten einen Antrag an den zuständigen Sozialhilfeträger stellen. Außerdem muss zwischen dem BWF-Team und der Gastfamilie ein Betreuungsvertrag geschlossen werden. Außerdem sollte zwischen der Gastfamilie und dem Gast ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Für den administrativen Vorlauf ist ein angemessener Zeitraum einzuplanen.

Gast in einer Gastfamilie kann grundsätzlich werden, wer

  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • prinzipiell in einer ambulanten Wohnform leben könnte
  • geistig oder körperlich wesentlich behindert ist
  • in einer Familie leben und an deren Alltag teilhaben kann und will

Manuela Bauer

Kontakt:
Tel.: 08631/98474-10
Fax.: 08631/98474-13
E-Mail: manuela.bauer@ecksberg.de