Spenden, Vererben, Vermachen oder Schenken
Laut Stiftungszweck unterstützt die Stiftung Ecksberg Menschen, die wegen einer Behinderung einer Betreuung bedürfen, bei der Führung eines möglichst selbst bestimmten Lebens, das der menschlichen Würde entspricht. Sie bietet dazu deren Bedürfnissen angepasste differenzierte Betreuung, Wohnung, Gemeinschaft, Arbeit und Beschäftigung sowie Pflege.
Die Stiftung Ecksberg ist auf eine langfristige stabile finanzielle Basis angewiesen und kann daher nicht alle gewünschten und erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen in Angriff nehmen. Durch Ihre zusätzliche Hilfe in Form einer Spende, einer Erbschaft, eines Vermächtnisses oder einer Schenkung sind aber besondere Maßnahmen und Projekte möglich.
Wie können Sie helfen?
Spende
Um zu helfen können Sie einen beliebigen Geldbetrag spenden. Die Stiftung Ecksberg verfolgt als kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige sowie religiöse Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und kann selbstverständlich bei Bedarf eine Spendenquittung ausstellen.
Spendenkontonummern
Die Bankverbindung für Ihre Spende lautet:
HypoVereinsbank: IBAN: DE35700202700015765212, BIC: HYVEDEMMXXX
Vererben
Um zu helfen können Sie ein Testament errichten, in dem Sie die Stiftung Ecksberg als Erben einsetzen. Als gemeinnützig tätige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit, so dass eine Zuwendung im Testament ohne steuerliche Abzüge unseren Projekten zugute kommt. Bezüglich der Form des Testaments steht Ihnen entweder die Möglichkeit eines eigenhändigen Testaments oder eines notariellen Testaments zur Verfügung. Es sollte insbesondere beim eigenhändigen Testament sichergestellt werden, dass der Testierwille dem Erben nach dem Ableben des Erblassers auch bekannt wird.
Vermächtnis
Um zu helfen können Sie ein Vermächtnis zu Gunsten der Stiftung Ecksberg festlegen. Das ist dann ratsam, wenn Sie uns nicht zum Erben machen wollen, aber eine bestimmte Geldsumme oder einen Gegenstand auf uns übertragen wollen. Ihre Erben sind dadurch verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen. Alles Weitere regeln Sie in Ihrem Testament.
Schenkung
Um zu helfen können Sie zu Lebzeiten eine Schenkung an die Stiftung Ecksberg vornehmen. Dadurch geht eine Geldsumme oder ein Gegenstand unmittelbar auf die Stiftung Ecksberg über. Als gemeinnützig tätige Organisation sind wir von der Schenkungssteuer befreit, so dass eine Zuwendung ohne steuerliche Abzüge unseren Projekten zugute kommt.