Schul- und Individualbegleitung

Schulbegleitung

Alle Kinder haben das Recht eine Regelschule am Wohnort zu besuchen, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Bedürfnissen – dieses Recht wurde in der UN-Behindertenkonvention festgelegt.

Eine Schulbegleitung ist eine Form der persönlichen Assistenz mit dem Ziel allen Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht und schulischen Aktivitäten zu ermöglichen.

Die Aufgaben der Schulbegleitung sind vielfältig, beispielsweise

  • Lebenspraktische Hilfestellungen
  • Einfache pflegerische Tätigkeiten
  • Hilfen zur Mobilität
  • Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich
  • Krisen vorbeugen / in Krisen Hilfestellung leisten
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern

Unsere Schulbegleitungen tragen dazu bei, dass sich ihr Kind in einer inklusiven Lernumgebung bestmöglich entwickeln kann. Eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen unseren Schulbegleitungen, Lehrkräften und Eltern ist uns dabei ein besonderes Anliegen.

  • Regelschulen (z. B. Grund-, Mittel-, Realschulen, Fachoberschulen, Gymnasien)
  • Förderschulen
  • Berufs- und Hochschulen
  • Private Schulen (z. B. Montessori-Schulen)

Wurde bei ihrem Kind ein Förder- oder Unterstützungsbedarf festgestellt? Vermuten Sie, dass ihr Kind im schulischen Alltag Hilfe benötigt? Oder liegt bereits eine Diagnose vor? Wurde Ihnen von beteiligten Personen (Arzt, Erzieher, Lehrer, Therapeuten, etc.) angeraten, eine Begleitung für Ihr Kind zu beantragen?

Als Eltern stellen Sie den Antrag beim zuständigen Kostenträger, je nach Art des Unterstützungsbedarfes und der ärztlichen Diagnose gibt es verschiedene Zuständigkeiten:

  • körperliche und geistige Behinderung – Zuständigkeit: Bezirk Oberbayern
    den Antrag finden Sie: Bezirk Oberbayern – Schulbegleitung – Antrag auf Kostenübernahme einer Individualbegleitung in einer Schule
  • seelische Behinderung oder sozial – emotionale Entwicklungsstörung – Zuständigkeit: Jugendamt
    den Antrag finden Sie: Jugendamt (Mühldorf) – ambulante Eingliederungshilfe und Integrationsbegleitung – Antrag auf Eingliederungshilfe
  • medizinische-pflegerischer Hilfebedarf – Zuständigkeit: Krankenkasse
    z. B. bei Diabetes, den Antrag stellen sie in einem kurzen formlosen Schreiben – Antrag auf Schulbegleitung während des Unterrichtes (Verordnung häuslicher Krankenpflege in einer Schule)

Für alle Anträge benötigen sie zusätzlich:  ärztliches Attest oder Diagnostik; Stellungnahme der Schule, Nachweis zur Pflegestufe / Behindertenausweis falls vorhanden; Stundenplan;

Der Kostenträger entscheidet, ob eine Schulbegleitung geeignet bzw. notwendig ist. Die Eltern, die Einrichtung und der anbietende Träger der Schulbegleitung wird mit einem schriftlichen Bescheid darüber informiert.

Wenn Sie nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei einem beliebigen Träger (z.B. online über das Bayernportal) einen Antrag stellen. Dieser ist dazu verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Träger innerhalb von 2 Wochen weiterzuleiten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Für die Vermittlung einer passenden Begleitung können Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular kennenlernen.

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Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
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Wir – die  Schul- und Individualbegleitung in der Stiftung Ecksberg – sind ein Träger, der seit dem Jahr 2007 im Rahmen der Eingliederungshilfe Schulbegleitung und Individualbegleitung im Landkreis Mühldorf und den Nachbarlandkreisen Traunstein, Rosenheim und Altötting anbietet.

Unser Team besteht aus mehr als 70 Mitarbeitenden, die Kinder und Jugendliche täglich in Schulen und Kindertagesstätten unterstützen. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht dabei stets die individuelle Persönlichkeit Ihres Kindes! Offenheit, Toleranz und gegenseitiges Vertrauen – das ist uns wichtig, auf dieser Grundlage kann ein Umfeld entstehen, das Entfaltung und Entwicklung ermöglicht.

Je nach Genehmigung des Kostenträgers setzen wir pädagogische Fachkräfte (HeilerziehungspflegerInnen), ErzieherInnen), pädagogische Hilfskräfte (HeilerziehungspflegehelferInnen) oder PflegehelferInnen ein. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen sind bei uns selbstverständlich.

Sie haben die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen und zu begleiten. Ihre Aufgabe ist es, Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen oder Schwierigkeiten zu helfen, ihre Ziele zu erreichen und ihre Potenziale zu entfalten. Sie sind dabei Teil eines Teams, werden fachlich angeleitet und helfen aktiv mit, Kindern und Jugendlichen neue Perspektiven zu eröffnen. Der Einsatz als Schulbegleiter ist eine erfüllende und sinnvolle Tätigkeit mit einer positiven Auswirkung auf alle Beteiligten.

Wir möchten Sie gerne kennenlernen und freuen uns auf Ihre Bewerbung, wenn Sie

  • Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben
  • eine positive und wertschätzende Grundhaltung gegenüber allen Menschen mitbringen

Ein Quereinstieg ist möglich, pädagogisches Geschick vorausgesetzt! Sie sind willkommen!

Ihre Vorteile bei uns

  • frei während der Schließtage der Kita bzw. der bayerischen Schulferien
  • familienfreundliche Arbeitszeiten, flexible Einsatzmodelle in Teilzeit
  • fachliche Begleitung während der Einarbeitung und des Einsatzes
  • ein umfangreiches Fortbildungsprogramm
  • Bezahlung nach dem Tarif der Caritas (AVR, Anlage 33)
  • Verschiedenste Benefits

Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenangebote!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Individualbegleitung

Eine Individualbegleitung ermöglicht Kindern mit Förderbedarf die Teilhabe an vorschulischen Einrichtungen, beispielsweise den Besuch des Regelkindergartens am Wohnort.

Das Ziel der Individualbegleitung ist die möglichst frühe Integration des Kindes in die soziale Gemeinschaft, der Aufbau von Selbstvertrauen und die Entwicklung der persönlichen Fähigkeiten.

Die Aufgaben einer Individualbegleitung sind vielfältig, beispielsweise

  • Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich
  • Aufbau individueller Stärken und Fähigkeiten des Kindes
  • Hilfestellung bei der Kommunikation mit anderen Kindern
  • Unterstützung bei der Integration in die Gruppe
  • Hilfen zur Mobilität
  • Grundlegende pflegerische Maßnahmen

Unsere Individualbegleitungen tragen dazu bei, dass sich Ihr Kind in einer inklusiven Umgebung bestmöglich entwickeln kann. Eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen unseren Individualbegleitungen, den Erziehern und Eltern ist uns dabei ein besonderes Anliegen.

  • Kinderkrippe
  • Kindergarten
  • Kita (Kindertagesstätte)
  • SVE (Schulvorbereitende Einrichtung)

Wurde bei ihrem Kind ein Förder- oder Unterstützungsbedarf festgestellt? Vermuten Sie, dass ihr Kind in der Kindertagesstätte Hilfe benötigt? Oder liegt bereits eine Diagnose vor? Wurde Ihnen von beteiligten Personen (Arzt, Erzieher, Therapeuten, etc.) angeraten, eine Begleitung für Ihr Kind zu beantragen?

Als Eltern stellen Sie den Antrag beim zuständigen Kostenträger, je nach Art des Unterstützungsbedarfes und der ärztlichen Diagnose gibt es verschiedene Zuständigkeiten:

  • Körperliche, geistige und seelische Behinderung – Zuständigkeit: Bezirk Oberbayern
    den Antrag finden Sie: Bezirk Oberbayern – Individualbegleitung – Antrag auf Kostenübernahme einer Individualbegleitung in einer Kindertagesstätte
  • medizinische-pflegerischer Hilfebedarf – Zuständigkeit: Krankenkasse
    z.B. bei Diabetes, den Antrag stellen sie in einem kurzen formlosen Schreiben – Antrag auf Individualbegleitung während des Besuches der Kindertagesstätte (Verordnung häuslicher Krankenpflege in einer Kita)

Für alle Anträge benötigen sie zusätzlich:  ärztliches Attest oder Diagnostik; Stellungnahme der Einrichtung, Nachweis zur Pflegestufe / Behindertenausweis falls vorhanden; Buchungszeiten;

Der Kostenträger entscheidet, ob eine Individualbegleitung geeignet bzw. notwendig ist. Die Eltern, die Einrichtung und der anbietende Träger der Individualbegleitung wird mit einem schriftlichen Bescheid darüber informiert.

Wenn Sie nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei einem beliebigen Träger (z.B. online über das Bayernportal) einen Antrag stellen. Dieser ist dazu verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Träger innerhalb von 2 Wochen weiterzuleiten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Für die Vermittlung einer passenden Begleitung können Sie uns gerne telefonisch oder über das Kontaktformular kennenlernen.

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Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
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Wir – die  Schul- und Individualbegleitung in der Stiftung Ecksberg – sind ein Träger, der seit dem Jahr 2007 im Rahmen der Eingliederungshilfe Schulbegleitung und Individualbegleitung im Landkreis Mühldorf und den Nachbarlandkreisen Traunstein, Rosenheim und Altötting anbietet.

Unser Team besteht aus mehr als 70 Mitarbeitenden, die Kinder und Jugendliche täglich in Schulen und Kindertagesstätten unterstützen. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht dabei stets die individuelle Persönlichkeit Ihres Kindes! Offenheit, Toleranz und gegenseitiges Vertrauen – das ist uns wichtig, auf dieser Grundlage kann ein Umfeld entstehen, das Entfaltung und Entwicklung ermöglicht.

Je nach Genehmigung des Kostenträgers setzen wir pädagogische Fachkräfte (HeilerziehungspflegerInnen), ErzieherInnen), pädagogische Hilfskräfte (HeilerziehungspflegehelferInnen) oder PflegehelferInnen ein. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen sind bei uns selbstverständlich.

Sie haben die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche auf ihrem Bildungsweg zu unterstützen und zu begleiten. Ihre Aufgabe ist es, Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen oder Schwierigkeiten zu helfen, ihre Ziele zu erreichen und ihre Potenziale zu entfalten. Sie sind dabei Teil eines Teams, werden fachlich angeleitet und helfen aktiv mit, Kindern und Jugendlichen neue Perspektiven zu eröffnen. Der Einsatz als Schulbegleiter ist eine erfüllende und sinnvolle Tätigkeit mit einer positiven Auswirkung auf alle Beteiligten.

Wir möchten Sie gerne kennenlernen und freuen uns auf Ihre Bewerbung, wenn Sie

  • Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben
  • eine positive und wertschätzende Grundhaltung gegenüber allen Menschen mitbringen

Ein Quereinstieg ist möglich, pädagogisches Geschick vorausgesetzt! Sie sind willkommen!

Ihre Vorteile bei uns

  • frei während der Schließtage der Kita bzw. der bayerischen Schulferien
  • familienfreundliche Arbeitszeiten, flexible Einsatzmodelle in Teilzeit
  • fachliche Begleitung während der Einarbeitung und des Einsatzes
  • ein umfangreiches Fortbildungsprogramm
  • Bezahlung nach dem Tarif der Caritas (AVR, Anlage 33)
  • Verschiedenste Benefits

Hier finden Sie unser aktuelles Stellenangebot!

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08631/98 474 15     

schulbegleitung@ecksberg.de