Assistenz Studium
Die Studienassistenz soll Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung dabei unterstützen, ihr Studium erfolgreich zu bewältigen. Durch die individuelle Begleitung können Hindernisse abgebaut und ein Studium ermöglicht werden. Je nach Bedarf kann die Assistenz beim Besuch von Lehrveranstaltungen, der Organisation des Studienalltags oder bei besonderen Anforderungen unterstützen.
Studienassistenz ist für all jene Studierenden gedacht, die eine individuelle Unterstützung aufgrund einer Behinderung, chronischer Erkrankung etc. benötigen, wie z.B.
- blinde und sehbehinderte Menschen
- Rollstuhlfahrer*innen
- Legastheniker*innen
- hörgeschädigte und gehörlose Studierende
Als Voraussetzungen führt der Bezirk Oberbayern auf seiner Webseite folgende Punkte auf:
https://www.bezirk-oberbayern.de/index.php?NavID=2378.136&La=1
- Das Ziel der Ausbildung wird aller Voraussicht nach erreicht.
- Der gewählte Studiengang ist für den beruflichen Werdegang erforderlich.
- Die künftige Tätigkeit bietet voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage. Falls dies wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht möglich ist: Dann sollte der angestrebte Beruf oder die Tätigkeit in angemessenem Umfang zum Lebensunterhalt beitragen.
- Das Studium muss die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Die Rechtsgrundlagen finden sich im SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Hier geht es insbesondere um die Teilhabe zur Bildung bzw. soziale Teilhabeleistungen.
Anträge können bei den Bezirken gestellt werden.
Wir sind Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich und suchen individuell nach einem geeigneten Assistenten für Sie.
Kontakt
08631 – 984 74 – 10
oba@ecksberg.de
