Das begleitete Wohnen in Familien bietet Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung die Möglichkeit, vorübergehend oder dauerhaft in einer Gastfamilie (Familie, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen, Geschwister) zu leben und in deren Alltag integriert zu werden. Dadurch wird dem Menschen mit Behinderung (Gast) ein selbständiges Wohnen und Leben ermöglicht. Die Aufgabe der Gastfamilie orientiert sich an der Idee der Laienhilfe.

Dabei erhalten die Gastfamilien und der Gast Unterstützung durch das BWF – Team.

Das Fachteam steht Ihnen verlässlich zur Seite

  • Beim Kennenlernen und Probewohnen
  • Durch mindestens 14tägig stattfindende Hausbesuche (anfangs wöchentlich)
  • Durch Beratung und Begleitung bei allen Fragen rund um das Zusammenleben
  • Individuelle Förderung und Freizeitgestaltung

Die Gastfamilie steht Ihnen zur Seite bei:

  • Der Alltagsgestaltung
  • Der Freizeitgestaltung
  • Bei Terminen mit Ärzten und Ämtern

Das Fachteam steht Ihnen verlässlich zur Seite

  • Beim Kennenlernen und Probewohnen
  • Durch mindestens 14tägig stattfindende Hausbesuche (anfangs wöchentlich)
  • Durch Beratung und Begleitung bei allen Fragen rund um das Zusammenleben und bei Herausforderungen

Wenn,

  • das Interesse an einer verantwortungsvollen Aufgabe besteht
  • der Wille vorhanden ist, einen Menschen mit Behinderung zu unterstützen und zu fördern, so dass eine sehr selbständige Lebensführung möglich ist
  • geeigneter Wohnraum (Zimmer, Einliegerwohnung) zur Verfügung steht

dann eigenen Sie sich als Gastfamilie.

Eine pädagogische Ausbildung ist nicht notwendig, pädagogisches Geschick, Geduld und Empathie sind wünschenswert.

Aufwendungen für Miete und Verpflegung können der Gastfamilie auf Antrag erstattet werden.

Die Arbeit als Gastfamilie wird vom Bezirk Oberbayern derzeit monatl. mit 650,00€ vergütet.

Um eine Gastfamilie – Gast Beziehung zu aktivieren, müssen davor verschiedene Anträge und Vereinbarungen getroffen werden. Die Mitarbeiter des Fachteams stehen Ihnen dabei zur Seite.

Weitere Informationen über die Möglichkeiten des begleiteten Wohnens (BWF) erhalten Sie in der OBA – Kontaktstelle unter der Telefonnummer 08631 – 98474 – 10.