Spenden, Vererben, Vermachen oder Schenken

Laut Stiftungszweck unterstützt die Stiftung Ecksberg Menschen, die wegen einer Behinderung einer Betreuung bedürfen, bei der Führung eines möglichst selbst bestimmten Lebens, das der menschlichen Würde entspricht. Sie bietet dazu deren Bedürfnissen angepasste differenzierte Betreuung, Wohnung, Gemeinschaft, Arbeit und Beschäftigung sowie Pflege.

Die Stiftung Ecksberg ist auf eine langfristige stabile finanzielle Basis angewiesen und kann daher nicht alle gewünschten und erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen in Angriff nehmen. Durch Ihre zusätzliche Hilfe in Form einer Spende, einer Erbschaft, eines Vermächtnisses oder einer Schenkung sind aber besondere Maßnahmen und Projekte möglich.

Wie können Sie helfen?

♡  Ihre Spende verändert Leben!

Unterstützen Sie Menschen mit Behinderung in unserer Einrichtung – für mehr Empowerment, Lebensqualität und Lebensfreude!

QR-Code der Sozialbank für weitere Informationen.

Unser Spendenkonto:

Begünstigter: Stiftung Ecksberg
IBAN: DE35 7002 0270 0015 7652 12
BIC: HYVEDEMMXXX
Bank: HypoVereinsbank

Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer Spende haben, informieren Sie sich gerne!
Auf Wunsch stellen wir eine entsprechende Spendenquittung aus.

Hinweis für Angehörige und gesetzliche Betreuer:

Liebe Angehörige und gesetzliche Betreuer, wir freuen uns, wenn Sie unsere Einrichtung mit einer Spende unterstützen! Bitte beachten Sie, dass wir persönliche Geschenke oder geldwerte Zuwendungen nicht annehmen dürfen. Deshalb bitten wir Sie, sich vorab mit der Büroleitung des Vorstandes, Frau Kristine Mayer, abzustimmen. Ggf. können wir die Abklärung mit der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) des Landratamtes Mühldorf dann vornehmen.

08631 – 617 – 139

Um zu helfen können Sie ein Testament errichten, in dem Sie die Stiftung Ecksberg als Erben einsetzen. Als gemeinnützig tätige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit, so dass eine Zuwendung im Testament ohne steuerliche Abzüge unseren Projekten zugute kommt. Bezüglich der Form des Testaments steht Ihnen entweder die Möglichkeit eines eigenhändigen Testaments oder eines notariellen Testaments zur Verfügung. Es sollte insbesondere beim eigenhändigen Testament sichergestellt werden, dass der Testierwille dem Erben nach dem Ableben des Erblassers auch bekannt wird.

Um zu helfen können Sie zu Lebzeiten eine Schenkung an die Stiftung Ecksberg vornehmen. Dadurch geht eine Geldsumme oder ein Gegenstand unmittelbar auf die Stiftung Ecksberg über. Als gemeinnützig tätige Organisation sind wir von der Schenkungssteuer befreit, so dass eine Zuwendung ohne steuerliche Abzüge unseren Projekten zugute kommt.

Um zu helfen können Sie ein Vermächtnis zu Gunsten der Stiftung Ecksberg festlegen. Das ist dann ratsam, wenn Sie uns nicht zum Erben machen wollen, aber eine bestimmte Geldsumme oder einen Gegenstand auf uns übertragen wollen. Ihre Erben sind dadurch verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen. Alles Weitere regeln Sie in Ihrem Testament.

Stefan Reiter

Vorstand

Tel.: 08631 – 617 – 100
Fax.: 08631 – 617 – 104