Die Aufnahmevoraussetzungen prüft der Kostenträger, die Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherungsträger, bei dem ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt werden muss. Grundsätzlich steht die Werkstatt allen Menschen mit Beeinträchtigungen, die ihre Leistungsfähigkeit mindern oder einen besonderen Bedarf an Förderung notwendig machen, offen. Bei Vorliegen einer Kostenzusage kann die Aufnahme gemäß Eignung und Neigung des Betroffenen erfolgen.
Unser Berufsbildungsbereich
Eingangsverfahren
Nach Genehmigung der Rehabilitationsmaßnahme durch den Kostenträger wird die betreffende Person in das 3-monatige Eingangsverfahren, das eine Art Probezeit darstellt, aufgenommen. Hierbei wird festgestellt, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist und welche Eignungen und Neigungen der Einzelne in Bezug auf das Arbeitsleben hat.
Gemeinsam mit dem Werkstattbeschäftigten wird entschieden, wo der individuelle Förderansatz liegt.
Grundkurs und Aufbaukurs
Die Berufliche Bildung dauert 2 Jahre. Sie gliedert sich in einen Grundkurs (1. Jahr), in dem manuelle Fertigkeiten und Grundkenntnisse aus verschiedenen Abteilungen vermittelt werden und einen Aufbaukurs (2. Jahr), in dem die Kenntnisse in einer Abteilung vertieft und der Schwierigkeitsgrad erhöht werden.
Ziel: Ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung muss erbracht werden.
Unser Arbeitsbereich
Nach meistens zweijähriger beruflicher Bildung schließt sich der Arbeitsbereich an. In der Regel wird dann der Bezirk Kostenträger und der Werkstattbeschäftigte erhält einen Arbeitsvertrag. Er bleibt in seine Arbeitsgruppe eingebunden und hat die Möglichkeit durch praktische Umsetzung verschiedener Arbeiten Erfahrungen zu sammeln. Hier steht die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben im Mittelpunkt.
Gemäß seiner Neigungen und Fähigkeiten erhält jeder Werkstattbeschäftigte fördernde Maßnahmen um realisierbare Zielvorstellungen zu entwickeln und umzusetzen.