Der ambulante Pflegedienst „Stiftung Ecksberg“ erbringt auf der Grundlage eines abgeschlossenen Versorgungsvertrags gemäß § 72 SGB XI Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege nach § 36 SGB XI. Auf der Grundlage eines Versorgungsvertrags gemäß § 132a SGB V übernimmt der ambulante Pflegedienst „Stiftung Ecksberg“ zudem die Versorgung von Versicherten mit den Sachleistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V.
Der ambulante Pflegedienst ist im Einsatzbereich Mühldorf tätig und hat keinen speziellen pflegefachlichen Schwerpunkt.